AGB

AGB
Allgemeine Lieferungs- und Verkaufsbedingungen
1. Angebot
Unsere Angebote sind vorbehaltlich einzelvertraglicher Vereinbarungen hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist unverbindlich und freibleibend.
2. Lieferungen
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen. Der Geltung zuwiderlaufender Bedingungen, die vom Käufer auf Auftragsvordrucken verwandt werden, wird ausdrücklich widersprochen. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware durch den Käufer als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Preise
Bei unvorhergesehenen und wesentlichen Einkaufspreissteigerungen zwischen Vertragsabschluß und Auslieferung der Ware behalten wir uns eine entsprechende Preisberichtigung vor. Sofern keine Einigung über den neuen Preis erzielt werden kann, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können insoweit nicht geltend gemacht werden.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt bis zum Bestimmungsort auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers versichert. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung der Lieferfrist und angemessener Nachfristsetzung ist der Käufer berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Der Rücktritt berechtigt nicht, Schadenersatz zu fordern.
5. Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen bedarf unserer Zustimmung. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit bestrittenen Gegenforderungen aufzurechnen, fällige Rechnungsbeträge zurückzubehalten sowie sonstige Abzüge ohne unsere Zustimmung vorzunehmen. Zahlungen werden immer auf die älteste Rechnung und deren Nebenkosten angerechnet. Bei Anzeichen verminderter Kreditwürdigkeit des Käufers oder Nichtzahlung einer fälligen Forderung sind wir berechtigt, Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Käufer aus diesem Grund Schadenersatzansprüche zustehen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns auf alle von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche, auch künftige Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche unser Eigentum. Alle Forderungen aus einem Weiterverkauf von Waren, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Käufer schon jetzt im Voraus an uns ab. Wir nehmen diesen Verzicht hiermit an. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird Ware von uns zurückgenommen, so sind wir berechtigt, 20% des Kaufpreises für unsere mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal in Rechnung zu stellen. Wir sind berechtigt unsere Ansprüche aus den Eigentumsvorbehalten geltend zu machen, insbesondere die Vorbehaltsware zu entziehen, deren Herausgeabe zu fordern und die Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, unverzüglich eine Aufstellung über die noch vorhandenen Vorbehaltswaren zu erstellen und eine Aufstellung der Forderung an die Drittschuldner zu erbringen, sowie die erforderlichen Auskünfte nebst Übersendung der Rechnungen zu erteilen. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Drittschuldner sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten. Auf Verlangen ist uns das Recht einzuräumen, die Bestände an Eigentumsvorbehaltsware beim Käufer zu überprüfen. Sollte strittig sein, ob in der vom Käufer hergestellten Ware unsere Vorbehaltsware enthalten ist, so gilt der Identitätsnachweis als erbracht, wenn wir und die anderen Lieferanten ihre Eigentumsvorbehaltsrechte an einen Treuhänder zur Geltendmachung übertragen haben. Beträge, die beim Käufer aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen und aufzubewahren.
7. Mängelrüge und Gewährleistung
Wir gewähren, das die Produkte frei von Fabrikationsfehlern sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen sofort nach Eingang zu prüfen. Etwa auftretende Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, bzw. bei etwaigen versteckten Mängeln nach deren Auftreten schriftlich unter genauer Angabe der festgestellten Mängel anzuzeigen und zu belegen.Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Warenpartie und wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß zuvor vom Verkäufer Muster geliefert wurden. Im Falle ordnungsgemäß gerügter und berechtigter Mängel, d.h. festgestellter Herstellungs- oder von uns vertretenden Verarbeitungsfehlern, sind wir berechtigt, kostenlosen Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung in drei Fällen ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine weitergehende Haftung des Verkäufers, insbesondere Schadensersatzleistungen, sind ausgeschlossen. Unsere Haftung entfällt insbesondere, wenn die gelieferte Ware für Zwecke verwandt wird, die nach dem jeweiligen Stand der Technik ungeeignet sind. Das gleiche gilt, wenn die technischen und physikalischen Belastungswerte für die Ware nicht beachtet wurden.Die Ersatzfähigkeit von Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Kleine, in der Natur des Produktes liegende Qualitätsschwankungen berechtigen den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Schadensersatzansprüchen.
8. Lieferzeiten und Abschlüsse
Bei Abschlüssen, bei denen die Abschlußmengen nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen werden, sind wir berechtigt, entweder die noch nicht abgenommenen Mengen zu berechnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir unseren Lieferungsverpflichtungen nicht nachgekommen, so steht uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches (HGB), ohne das der Käufer berechtigt wäre, Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder wegen Nichterfüllung geltend zu machen.
9. Höhere Gewalt
Unverschuldete Umstände, wie Betriebs-oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter-, Brennstoff- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung und den Versand behindern oder verhindern, befreien uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Das gleiche gilt, wenn Umstände bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, die ohne unser Verschulden die Herstellung oder die Lieferung der Ware beschränken oder unmöglich machen.
10. Produktverwendung
Soweit die Verwendung unserer Ware gesetzlichen und technischen Vorschriften unterworfen ist, obliegt dem Käufer die Prüfung und Beachtung dieser Vorschriften. Die Verwendung unserer Erzeugnisse erfolgt in Eigenverantwortung des Käufers. Für Montagefehler des Käufers ist jede Haftung ausgeschlossen.
11. Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen zum Teil oder ganz unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
12. Erfüllungsort und abzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig/Markkleeberg. Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer richten sich nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
*: inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.